Neubau/Sportstätte

Alle Infos zum neuen Vereinsheim

von 2017 – heute

 

Jahr 2017    Diskussion im Vorstand über die Vergrößerung des Vereinsheim für Sport-

Kurse, Reha-Sport und andere Nutzungsmöglichkeiten des Vereins,

Beauftragung des Architekturbüros Hesse und Chilinski in Bochum für eine

Vorplanung und Kostenschätzung für ein Anbau am Vereinsheim in

Festbauweise.

Planungskosten werden von einen Sponsor vorgestreckt und bei

Realisierung des Bauvorhaben von Verein übernommen. ca 500.000,00 €,

(2 verschiedene Planungen)

Vorstellung  der Grundrissplanung und Kostenschätzung 500.000,00 €,

vom  Architekturbüro Hesse + Chilinski

bei Gelsensport, zwecks Förderung und Zuschuss,

Förderung und Zuschuss ist zur Zeit nicht möglich,

Ruhen des Projekts,

 

Jahr 2019     Mit der Ankündigung des Landesförderprogramm über 300 Millionen  “

„ Moderne Sportstätten 2022 “ ( für Gelsenkirchen über 3.500 000 Euro)

für die Vereine wird die Planung neu aufgenommen,

Diskussion über einen Komplett Neubau des Vereinsheim an alter Stelle,

durch Landes- und Bundesmittel,

Verkauf des alten Vereinsheims in Containerform an Dritte,

Beauftragung des Architekturbüro Hesse + Chilinski in Bochum für die

Vorplanung und Kostenschätzung,

Kostenschätzung 1 200 000 Euro,

Gespräche und Schriftwechsel mit verschiedenen Mitarbeiter

der Stadt Gelsenkirchen, Oberbürgermeister, Liegenschafts- und Bauamt

Stadt Gelsenkirchen, Politik CDU , über Mietvertrag

der jetzt genutzten Fläche auf der Sportanlage,

Mietvertrag ist Voraussetzung für die Landesmittel,

Verhandlungen ziehen sich über Monate hin,

 

Jahr 2020, Sommer 2020

Gespräch mit Oliver Witke, Staatssekretär Wirtschaftsministerium und

Bundesabgeordneter CDU, über Förderung mit Bundesmittel, kein

Mietvertrag nötig,

Bundesförderung 90 %, 10 % Stadt Gelsenkirchen, Antrag kann nur die

Stadt Gelsenkirchen stellen, Vorstellung unseres Neubau Projekt

Vereinsheim im Bau Landesministerium in Düsseldorf,

Oliver Witke CDU, Mitarbeiter V 4 Stadt Gelsenkirchen, Erler-

Sportgemeinschaft e. V. Ulrich Kather,

Antragstellung der Stadt Gelsenkirchen für den Vereinsheim Neubau

(Neubau Vereinsheim = Neubau einer Sportstätte der Erler-

Sportgemeinschaft e. V.) Jülich für das Bundesprogramm,

Zustimmung des Stadtrats der Stadt Gelsenkirchen für unser Neubau des

Vereinsheim unter Voraussetzung

das der Bund die Förderung von 90 % über nimmt,

Beschluss einstimmig,

 

Jahr 2021, März 2021

Ablehnung der Förderung durch den Bund,

Mai 2021 Zustimmung des Haushaltsausschuss des Bundes für die

Förderung von 90 % Zuschuss,

Antragstellung der Stadt Gelsenkirchen für den Neubau Vereinsheim,

Bearbeitung durch Jülich,

*Arbeitsgruppe Ersatzneubau Vereinsheim ESG: AG tagte anfangs unregelmäßig, zuletzt regelmäßig.

*Zuständigkeiten Bauherrenvertretung/Projektsteuerer: Der Fördergeber stellte Infrage, ob der Verein in der Lage sei, dieses Projekt eigenständig zu stemmen. Mit Zustimmung von Gelsensport konnten wir Hiltrud Riepe ehrenamtlich als eingetragene Architektin für die Bauherrenvertretung und zusätzlich Michael Riepe als Projektsteuerer über einen Weiterleitungsvertrag gewinnen.

*Vergleich zwischen Sanierung und Neubau: Der Zuwendungsgeber stellte zunächst die Sanierung der Container mit Anbau in den Vordergrund. Er forderte einen Vergleich zwischen Sanierung und einem Neubau inkl. Kostenschätzungen. Der Neubau wurde für förderfähig erklärt.

*Arbeitsgrundriss Architektur: Notwendige Angaben zum Förderantrag erforderten einen Arbeitsgrundriss sowie Zeit- und Kostenpläne. Der erste einfache Grundriss wurde überarbeitet: Optimierte WC’s Damen, Herren, Sporträume mit unterschiedlichen Größen, ausreichende Breite bezogen auf Sportarten und angegliederte Geräte-/Stuhllager, Öffnung für größere Feiern inkl. ansprechende Foyer-Teilung mit zentrale Küchenzeile, Abstellraum Getränke und Vorbereitung Küche, separate Anliefermöglichkeit für Catering, installations-freundliche Bündelung des Sanitärkerns als Basis für die Entwurfs-/Ausführungsplanung durch den auszuschreibenden Planer.

Ergänzungen für den Antrag übermitteln,

  1. Dezember Antrag von Gelsensport abgeschickt per Post,

 

Jahr 2022     Ende Januar, Antrag liegt in Jülich nicht vor,

Antrag wird nochmals digital und per Post nach Jülich geschickt,

Antrag wird noch nochmals ergänzt,

Februar 22

Der vorläufige Bewilligungsbescheid liegt vor,

weitere Vorgehensweise mit Gelsensport und Jülich wird zur Zeit

abgesprochen,

Unterlagen für eine Bauvoranfrage am Hochbauamt werden vorbereitet,

März – Juli 22

Fortlaufende Gespräche und Termine mit Gelsensport und der Stadt Gelsenkirchen zwecks weiterer Vorgehensweise

Bauvoranfrage ist vorbereitet

August 2022 – November 2022

Optimierung Arbeits-Grundriss

Beschlussfassung zum Ersatzneubau Vereinsheim durch die Mitglieder der ESG

Überlassungsvertrag der Stadt GE an Erler Sportverein

Dezember 2022 – Juni 2023

Abstimmungs-Verfahren zum Antrag auf Vorbescheid mit dem Referat Bauordnung und Bauverwaltung der Stadt Gelsenkirchen

Überlassungsvertrag der Stadt GE an Erler Sportverein, Klärung weiter offen

Juli 2023 – Oktober 2023

Aufgrund Vorgabe Erhaltung Baumbestand Verschiebung Grundriss notwendig.

Einreichung angepasste Planung zur bebaubaren Fläche und dem Bauvolumen.

Vorbescheid von dem Referat Bauordnung und Bauverwaltung der Stadt Gelsenkirchen am 12.10.2023 hierfür erteilt.

Verwaltungsseitige Beteiligung der Stadt Gelsenkirchen zur Bestellung des Erbbaurechts für die Übertragung der Bauherrenaufgaben an die Erler- Sportgemeinschaft seit dem 20.10.2023 in Arbeit.

Für die Architektenvergabe ist ein Verhandlungsverfahren mit Ausschreibung in Vorbereitung.

November 2023 – Juni 2024

Weiterleitungsbescheid in Verbindung mit dem Erbbaurecht zusätzlich für die Übertragung der Bauherrenaufgaben an die Erler-Sportgemeinschaft seit Nov. 2023 in Diskussion und Beratung mit der Stadt Gelsenkirchen ab Juni 2024 in finaler Bearbeitung.

Markterkundung interessierte Architekturbüros im Mai 2024 für die Stadt Gelsenkirchen.

Architektenvergabe von der  Erler-Sportgemeinschaft zusammen mit der Vergabestelle der Stadt Gelsenkirchen ab Juni / Juli 2024.

Juli 2024 – Januar 2025

Weiterleitungsbescheid (Zuwendungsverwendung mit Übertragung der Bauherrenaufgaben) im Okt. 2024 endgültig vorliegend in Verbindung mit dem Erbbaurechtsvertrag im Dez. 2024 an die Erler-Sportgemeinschaft übermittelt.

Architektenwettbewerb mit 8 Büros über die Vergabestelle der Stadt Gelsenkirchen zusammen mit der Erler-Sportgemeinschaft seit Sept. 2024 bearbeitet. Am 13.12.2024 offizielle Information des ausgewählten Architekturbüros über die Stadt erfolgt.

Ausschreibung der weiteren Leistungen wie Bestands-Vermessung, Bodengutachten ab Januar 2025